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Ohne Mund-
Was im Einzelhandel und in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt, ist jetzt auch beim Friseur Vorschrift:
Mund und Nase müssen bedeckt sein. Das gilt sowohl für die Kundin als auch für die Friseurin.
Haare schneiden nur mit Termin
Friseure sollen zu viel Publikumsverkehr vermeiden und deshalb möglichst keine spontanen Termine vergeben. Geschnitten wird also nur mit Voranmeldung, und zwar nach Möglichkeit telefonisch oder digital. Das gilt auch für sogenannten Walk-
Datenerfassung
Der Friseur ist verplichtet Ihre persönlichen Daten zu erfassen, um eine Nachverfolgung zu gewährleisten.
Abstand halten auch beim Friseur
Auch in Friseursalons gilt ein Mindestabstand von 1,50 Metern.
Nur zwischen dem Kunden und dem Friseur, der ihn gerade behandelt, darf er unterschritten werden.
Kein Haarschnitt ohne Wäsche
Vor Corona konnte man auch einen Trockenschnitt bestellen -
Begleitung nicht erlaubt
Wer zum Friseur geht, muss auf Begleitung verzichten: Die Anzahl von Menschen im Friseursalon soll möglichst klein gehalten werden, damit die Abstandsregeln eingehalten werden können.
Keine Ausnahmen für Kinder
Die Vorschriften gelten für Kinder genauso wie für Erwachsene. Sie dürfen also nicht von Eltern begleitet werden, müssen Mundschutz tragen und sich die Haare waschen lassen.
Keine Zeitungen
Wer sich beim Friseur gern die Zeit mit der Lektüre von Zeitschriften im Wartebereich vertreibt, muss sich umgewöhnen.
Bart und Augenbrauen müssen warten
Rasieren, Augenbrauenzupfen und Wimpernfärben sind körpernahe Dienstleistungen und dürfen derzeit aus Hygienegründen nicht ausgeführt werden. Beim Rasieren müsste der Kunde den Mund-
In unserm Salon wird die Coronaschutzverordnung –
(CoronaSchVO) beachtet und eingehalten.
CoronaSchVo hier zum download
Am 23.04.21, 11:21 schrieb Corona <Corona@landkreis-
Sehr geehrte Damen und Herren,
Folgende Voraussetzungen gelten für einen Friseurbesuch in Bayern:
Mindestabstand von 1,50 m zwischen den Kunden
Das Personal muss medizinische Gesichtsmasken tragen, bei einer 7-
Die Kunden müssen FFP2-
Steuerung des Zutritts durch vorherige Terminreservierung
Kontaktdatenerfassung
Der Kunde muss ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen PCR-
Kinder unter 6 Jahren müssen nicht getestet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Corona-
Am 28.04.21, 16:11 schrieb Corona <Corona@landkreis-
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Verordnung besagt, dass voll geimpfte Personen ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung mit negativ Getesteten gleichgesetzt werden. Laut § 1 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt Folgendes:
„Nachweis einer vollständigen Impfung gegen COVID-
Ist also z.B. für den Besuch beim Friseur ein negativer Test vorgeschrieben, dann brauchen vollständig geimpfte Personen diesen nicht. Wie dies umgesetzt wird, ist uns noch nicht bekannt. Derzeit müssen vollständig geimpfte
Personen wahrscheinlich ihr Impfbuch mitbringen und vorzeigen.
Mit freundlichen Grüßen
Corona-